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Stimmregister


 

Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Biel liegt beim Bereich Bevölkerung öffentlich zur Einsicht auf.

  • Die Stimmberechtigten haben das Recht, ihre Eintragung zu verlangen oder Einsprache zu erheben gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen.
  • Diesbezügliche Begehren sind bis zum 5. Tag vor einer Abstimmung oder Wahl anzubringen.
  • Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind, und die keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können vom Stimmregisterführer ein Doppel verlangen. Das Begehren muss spätestens am Vortag der Urnenöffnung bis Büroschluss eingereicht werden. 

Weiterführende Links:

Adresse
Bevölkerung
Neuengasse 28
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 12 25
F: 032 326 12 91
bevoelkerung@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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