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Gewerbepolizei, Öffentlicher Grund


Die Gewerbepolizei beteiligt sich an der Erteilung von Bewilligungen und der Kontrolle reglementierter geschäftlicher Tätigkeiten. Ihr Auftrag umfasst:

  • die Bearbeitung von Gesuchen zur Nutzung des öffentlichen Raums aufgrund des Polizeireglements der Stadt Biel (SGR 552.1);
    Für jegliche Aktivität im öffentlichen Bereich ist eine Bewilligung einzuholen. Anträge sind insbesondere erforderlich für Informationsstände, das Verbreiten von Musik, die Verwendung von Lautsprechern, die Filmprojektion, das Abschiessen von Feuerwerk, das Verteilen von Prospekten, Strassenmusiker usw.
  • die Bearbeitung von Gesuchen für Betriebsbewilligungen für die rund 410 Betriebe, die dem kantonalen Gastgewerbegesetz (GGG; BSG 935.11) unterstehen;
  • die Kontrolle der Umsetzung der Vorschriften zum Jugendschutz vor Alkohol- und Tabakmissbrauch;
  • die Anwendung der städtischen Verordnung über das Taxiwesen (SGR 935.976);
  • die Aufsicht über gewisse geschäftliche Tätigkeiten insbesondere in den Bereichen Preisangabe, Öffnungszeiten der Geschäfte, öffentliche Betriebe, Spielautomaten usw.

Bei Fragen steht unsere Dienststelle gerne zur Verfügung.

Adresse
Polizeiinspektorat
Gewerbepolizei, Öffentlicher Grund
Zentralstrasse 60, 8. OG
2501 Biel
T: 032 326 18 25
F: 032 326 22 97
polizei.inspektorat@biel-bienne.ch
 
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