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Laufende Verfahren


Auflage
Gemäss Art. 60 BauG sind Vorlagen, welche die baurechtliche Grundordnung oder eine Überbauungsordnung betreffen, während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache erhoben werden; diese ist zu begründen.

25.04. - 25.05.12:
Teiländerung der Baulinienordnung der Stadt Biel im Bereich «Primarschule Mühlefeld Nord»


Adresse
Stadtplanung
Zentralstrasse 49
2502 Biel
T: 032 326 16 21
F: 032 326 16 92
stadtplanung@biel-bienne.ch
 
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